Bürokratieentlastung von KMU - ISW Consult

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Bürokratieentlastung von KMU

Projekte


Bürokratieentlastung kleiner und mittlerer Unternehmen

Das Innenministerium Baden-W\ürttemberg beteiligte sich nicht nur am bundesweiten Projekt zum Standard-Kosten-Model (SKM) der Bertelsmann-Stiftung zur Messung der Bürokratiekosten der Landesbauordnungen, sondern legte den Fokus darüber hinaus auch auf unternehmerische Prozesse in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die bürokratieverursacht sind und wesentliche Belastungen darstellen.

Hierzu hatte die Stabsstelle für Verwaltungsreform zusammen mit Staatsministerium, Wirtschaftsministerium, Kammern und Verbänden in einem ersten Schritt im März 2006 das Pilotprojekt zur Bürokratieentlastung kleiner und mittlerer Unternehmen (BE-KMU) gestartet, das sich auf den Maschinenbau als typische KMU-Branche in Baden-Württemberg konzentriert.

Das Pilotprojekt wurde Ende 2006 abgeschlossen.
Einen knappen Überblick des im Projekt verfolgten prozessorientierten Ansatzes gibt die nachstehende Abbildung. Der "Kernprozess" wird dabei in den Prozesszusammenhang von Regulierungsentstehung und -anpassung gestellt.

Abbildung: Ansatzpunkte zum Abbau bürokratischer Lasten

Im Einzelnen sind im „Kernprozess" die folgenden Ansatzpunkte zu unterscheiden:

1. Regulierungsausformung / Regulierungsinhalte: Die Analyse hat eine Vielzahl und auch sehr komplexe Regulierungen aufgezeigt, die von Unternehmen zu beachten sind. Hier gibt es im Prinzip drei Ebenen, auf denen die Regulierungsinhalte in Richtung Bürokratieentlastung angepasst werden können:

  • Aufgabenabbau durch Streichung von Regulierungen,

  • Verringerung bzw. Abbau der mit der Regulierung verfolgten Ziele,

  • Verbesserung der Regulierungen in Richtung niedrigerer bürokratische Belastung bei unveränderten Regulierungszielen.


2. Regulierungsumsetzung (durch Behörden): Bürokratiebedingte Prozesse werden in der    Regel in mehr oder weniger intensivem Kontakt zu Vollzugsbehörden abgewickelt. Hier ergeben sich insbesondere Ansatzpunkte

  • aus organisatorischen Verbesserungen an der Schnittstelle zwischen Behörden und Unternehmen,

  • durch eine bessere Servicequalität.


3. Umsetzung im Unternehmen: Regulierungen müssen im Unternehmen umgesetzt werden (Arbeiten im Unternehmen von der Rezeption über die eigentliche Realisierung bis hin zur internen Überprüfung der „Compliance"). Ansätze zur Bürokratieentlastung benötigen differenzierte Kenntnisse über Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen.

4. Prüfung der Regeleinhaltung („Compliance"): Hier ist eine breite Palette mit unterschiedlich starker Eingriffsintensität erkennbar, von der intensiven externen Kontrolle über Plausibilitätsprüfungen bis hin zur Selbstkontrolle. Entlastungen können durch Verlagerungen der Prüfprozesse hin zu niedrigeren Eingriffsintensitäten erfolgen.


Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Umsetzung des "KMU-Alarms".

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